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Aktionen

Mitgliederwerbung 

Um neue Mitglieder zu werben, kann jedes Vereinsmitglied 2x in der Saison kostenlos mit einem Gast spielen. Für die Anwerbung eines neuen erwachsenen Mitglieds, bekommt das neue Mitglied einen Konsumationsgutschein von 50 € und das werbende Mitglied einen Konsumationsgutschein von 30 € für das Cafe "Das Schönegg", sobald die Mitgl

iedsbeiträge eingegangen sind.  








Bedingungen: 

Als Erstmitglieder gelten Personen, welche noch nie Mitglied des TC Hall/Schönegg waren oder wiederkehrende Mitglieder, welche in den letzten 2 Jahren nicht im TC Hall/Schönegg geführt wurden bzw. den Mitgliedbeitrags entrichtet haben. Gilt nur bei den Mitgliedsbeiträgen: 

• -Einzelmitglied ohne & mit Spielzeitbeschränkung 

• -Zweitmitglied ohne Spielzeitbeschränkung und 

• -Familienkarte (je Erwachsenen ein Konsumationsgutschein).  

Eine Barablöse ist ausgeschlossen. Die Ausstellung des Gutscheines ist beim Kassier Andreas Schweiger per E-Mail 

tcschoenegg@gmail.com anzufordern. Die Möglichkeit der 

Ausstellung der Gutscheine erlischt mit 31.12.2026. Der 

Konsumationsgutschein ist bis 31.12.2026 einzulösen.


Förderungen

Mannschaftsförderung

Bis auf Widerruf des Vorstandes wird seit 2020 für die 

Meisterschaftssaisonen den Mannschaften des TC Hall/Schönegg  (ausgenommen Jugendmannschaften) ein Unterstützungbeitrag  zur Verfügung gestellt. In der Saison 2026 sind es 150,- EUR. Diese werden den jeweiligen Mannschaftsführer:innen am Anfang der Meisterschaftssaison auf das von ihnen bekanntgegebene Konto überwiesen. Diese:r hat in Abstimmung mit der Mannschaft den Verwendungszweck in der lfd. Saison festzulegen bzw. abzustimmen.  Von Seiten des Vereines werden die Lizenzgebühren des TTV für das laufende Meisterschaftsjahr in der Höhe von derzeit 22,00€ pro Erwachsenen und 12,00 € pro Kind 

übernommen.  

Jugendförderung

Im TC Hall/Schönegg sind alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr,  welche Mitglied des TC Hall/Schönegg sind, berechtigt, unter den  unten angegebenen Voraussetzungen eine Jugendförderung zu  erhalten. Die Jugendförderung ist mit maximal 50,- EUR in der  Förderperiode (= laufende Saison) gedeckelt. Gefördert werden bis  zum genannten Betrag alle Kosten des Mitgliedes in Bezug auf  Tennis. Beispiel hierfür sind: Tennisschläger, Tennisschuhe, Bälle,  Trainerkosten, Tenniskleidung, etc. Eine Prüfung und Gewährung  der Auszahlung der Förderung obliegt dem Vorstand und kann  auch ohne Nennung von Gründen abgelehnt werden. Der TC  Hall/Schönegg ist nicht gebunden an die Gewährung der  Jugendförderung, es besteht kein Rechtsanspruch auf die  Förderung.    Voraussetzung, Bedingungen und Ausbezahlung:  

  • Aktives Mitglied beim TC Hall/Schönegg   • Die Förderung wird für die Mitglieder des TC Hall/Schönegg  bis zum 18. Lebensjahr (Stichtag 1. Mai des laufenden Jahres)  gewährt.
  • Der Vereinsbeitrag wurde für die laufende Saison entrichtet
  • Die Rechnung für das reduzierte Kindertraining des TC  Hall/Schönegg ist von der Förderung ausgeschlossen  
  • Die Auszahlung der Förderung bzw. des Zuschusses erfolgt  durch die Einreichung einer Rechnung mit Zahlungsbeleg,  bei Überweisungen per Kopie auf die E-Mail-Adresse   tcschoenegg@gmail.com unter Angabe der:s  Fördernehmer:in (Kind) und Kontodaten. Belege für die  Nenngeldförderung sind im Original an den Kassier am Ende  der Saison abzugeben. Einreichungen nach dem 31.12.  werden nicht mehr ausbezahlt und verfallen.  • Unrechtmäßige Einreichungen oder Vortäuschung falscher  Tatsachen zum Erhalt der Förderungen werden ab dem  Zeitpunkt der Erkenntnis durch den Vorstand geprüft und  bei Verstößen durch den Vorstand geahndet.  

Weiters werden folgende Jugendförderungen bereitgestellt:  

  • Nenngeld-Förderung für die Teilnahme an Turnieren für den  TC Hall/Schönegg bis zu maximal € 100,- in der  Förderperiode. Der Nachweis erfolgt mittels  Nenngeldbestätigungen. Alle Nenngelder für Kinder-/  Jugendturniere auf der Anlage des TC Hall/Schönegg sowie  vereinsinterne Turniere des TC Hall/Schönegg sind  kostenfrei.  
  • Reduzierter Mitgliedsbeitrag (mit Spielzeitbeschränkung) €  50,- bis zum 18. Lebensjahr für Schüler:innen