Datum: 08.05.2020 - Quelle www.tennistirol.at

Die COVID-19 Thematik hat auch den Tennissport in den letzten Wochen zum Erliegen gebracht. Seit 1. Mai kann Tennis, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und unter Beachtung der dringenden einzuhaltenden Empfehlungen des Verbandes (siehe u.a.), wieder ausgeübt werden.

In einer am 7. Mai abgehaltenen Sitzung des Wettspielausschusses des TTV wurde hinsichtlich Abhaltung der Mannschaftsmeisterschaft folgende Entscheidung getroffen:

  1. Die Mannschaftsmeisterschaft findet (zeitlich versetzt, beginnend ab Samstag, 6. Juni 2020) statt.
     
  2. Die Gruppeneinteilung (Auslosung…) bleibt erhalten, die Termine werden in den nächsten Tagen auch online entsprechend angepasst.
     
  3. Die Mannschaftsmeisterschaft 2020 wird nach rechtlicher Möglichkeit mit Einzel und Doppel gemäß DFB 2020 ausgetragen. Solange noch kein Doppelspielen möglich sind, werden die Begegnungen NUR mit Einzel ausgetragen. Die Wertungen dieser dadurch reduzierten Begegnungen sind der Tabelle und den DFB § 3 d zu entnehmen. Ab Freigabe durch den WA werden die folgenden Meisterschafts-Begegnungen in der MMS wieder als Kombination aus Einzel und Doppel ausgetragen. Begegnungen innerhalb einer Runde unterliegen dabei immer denselben Bestimmungen.
    Beispiele 1.: In Runde 1 ist das Doppelspiel noch nicht erlaubt. In einer Gruppe können 3 von 4 Begegnungen dieser Runde regelkonform beendet werden (nur Einzel), die vierte wird aufgrund von Schlechtwetter auf einen Ersatztermin verschoben (oder auch unterbrochen), an dem das Doppelspiel bereits erlaubt ist. In diesem Fall werden auch am Ersatztermin nur die Einzel gewertet.
    Beispiel 2 (Punktevergabe, allg Klasse Herren): 9:0 (inkl. Doppel) bedeutet 3 Punkte für den Sieger, falls nur (6) Einzel möglich sind: 6:0 bdeutet wieder 3 Punkte für den Siger, 3:3 bedeutet 1 Punkt für jede Mannschaft.
    Der START der „Doppel-Verpflichtung“ wird vom TTV-WA für die MM einheitlich (ab gesetzlicher Erlaubnis) festgelegt (ab Runde X…..).
     
  4. Vom 12. bis zu 18. Mai wird die Online-Meldemöglichkeit GEÖFFNET – damit ist es jedem Verein möglich, Mannschaften von der MM2020 abzumelden. Es besteht auch die Möglichkeit, Spielerlisten zu verändern.  Sowohl die Abmeldung von Mannschaften als auch die Änderung der Spielerliste ist mit keinerlei Zusatzgebühr (Abmeldegebühr, Nachnenngebühr) verbunden – eine Meldung zusätzlicher Mannschaften ist nicht erlaubt.
     
  5. Mannschaften, welche im unter Punkt 4 angeführten Zeitfenster „zurückgezogen“ werden, behalten im Jahr 2021 die Berechtigung, in der ursprünglichen KLASSE (zB: Landesliga…) anzutreten. Ein Rückzug einer Mannschaft außerhalb des unter Punkt 4 angeführten Zeitfensters ist (bei rechtzeitiger Bekanntgabe an den Verband, bis spätestens 4 Werktage vor der nächsten regulären Begegnung) in Folge auch gebührenfrei möglich. Mit dieser Art von Rückzug ist aber ein Abstieg in die nächst niedrigere Klasse verbunden.
     
  6. Der TTV behält sich vor, vom 19. Mai bis zum 26. Mai einzelne Änderungen in der Terminplanung innerhalb der Gruppen vorzunehmen (Tausch von Heimrechten, zB. im Falle von zu „vielen“ Heimbegegnungen an EINEM Spieltag). In Folge müssen derartige „Überbelegungen“  entsprechend §8a der DFB vom Heimverein initiiert werden.
     
  7. Verpflichtende Ersatztermine sind in den Wochen nach Ende der letzten regulären Runde der entsprechenden Liga zu vereinbaren – die Vereinbarung frühere Termine ist nach Verfügbarkeit von Platzkapazitäten immer möglich.
     
  8. Auf- und Abstiege entsprechend den DFB.
     
  9. Die Hallenpflicht bleibt solange ausgesetzt, bis gesetzliche Rahmenbedingungen die Hallenbenützung erlauben.
     
  10. „Nur“-Doppel – Bewerbe müssen optional vom TTV-WA terminlich nochmals verschoben werden.
   

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