Jugendförderung bis 2020

  • Für Mitglieder: 15 % Förderung der Trainerkosten bei Training in der Gruppe
  • Nenngeld-Förderung für die Teilnahme an Turnieren bis zu maximal € 150,-- p.a.
  • Wintertraining in der Halle: zusätzlich zur Förderung der Trainerkosten, Kostenbeitrag zur Platzgebühr
  • Koordinations- und Konditionstraining im Winter in der Volksschule Schönegg - Förderung durch die Stadtgemeinde Hall
  • Reduzierter Mitgliedsbeitrag (mit Spielzeitbeschränkung) € 50,- bis zum 18. Lebensjahr für Schüler
  • Voraussetzung: Mitglied beim TC Hall/Schönegg & Mannschaftsspieler des TC Hall/Schönegg (sofern eine leistungsgerechte Mannschaft vom Verein gestellt werden kann) & Bei einer Teilnahme an Tiroler oder österreichischen Meisterschaften, muss der Spieler für den TC Hall/Schönegg spielen.

Abrechnung der Förderungen für die Jugendförderung bis 2020 – Stichtag bis 31.03.2020 sind bis spätestens 30.08.2020 beim Kassier mit den Originalbelegen / Trainerpass einzureichen bzw. zu übergeben. Einreichungen nach dem 30.08.2020 für die Jugendförderung bis 2020 werden nicht mehr ausbezahlt und verfallen.

 

Jugendförderung (bis 2022)

  • 20 % Förderung für Mitglieder des TC Hall/Schönegg von den Trainerkosten bei Training in der Gruppe. Der Zuschuss wird bis max. 150 EUR in der Förderperiode begrenzt. 50% des Zuschusses bzw. Förderung werden als Gutschein für das Cafe „Das Schönegg“ vergütet. Eine Barablöse ist ausgeschlossen.
  • Nenngeld-Förderung für die Teilnahme an Turnieren bis zu maximal € 100,-- in der Förderperiode. Alle Nenngelder für Kinder-/ Jugendturniere auf der Anlage des TC Hall/Schönegg sowie vereinsinterne Turniere des TC Hall/Schönegg sind frei und werden durch den Verein entrichtet.
  • Reduzierter Mitgliedsbeitrag (mit Spielzeitbeschränkung) € 50,- bis zum 18. Lebensjahr für Schüler
  • Koordinations- und Konditionstraining im Winter in der Volksschule Schönegg - Förderung durch die Stadtgemeinde Hall 
  • Die Förderperiode beginnt mit 01.April des lfd. Jahres und endet mit 31. März des Folgejahres.
  • Die Einreichung und Auszahlung der Förderung bzw. Zuschusses erfolgt durch Übergabe des Trainingspasses und Belege im Original für die Nenngelder an den Kassier zur Generalversammlung, jedoch spätestens bis 30.04. für die vorangegangene Förderperiode. Einreichungen nach dem 30.04. werden nicht mehr ausgezahlt und verfallen.
  • Die Förderung wird für die Mitglieder des TC Hall/Schönegg bis zum 18. Lebensjahr (Stichtag 1. Mai des laufenden Jahres) gewährt.

  Voraussetzung:

  • Aktives Mitglied beim TC Hall/Schönegg
  • Mannschaftsspieler in allen Mannschaften in der laufenden Saison und darauffolgenden Saison, beginnend mit der Saison 2020 (sofern eine leistungsgerechte Mannschaft vom Verein gestellt werden kann)
  • Bei Teilnahme an Tiroler oder österreichischen Meisterschaften bzw. Turnieren, muss der Spieler für den TC Hall/Schönegg spielen.
  • Verpflichtende Teilnahme an der Vereinsmeisterschaft und an Turnieren des TC Hall/Schönegg, Ausnahmen bzw. keine Teilnahme nur in begründeten Fällen und mit Zustimmung des Vereinsvorstandes
  • Keine Teilnahme an geförderten Anfängerkursen des TC Hall/Schönegg
  • Die Kosten sind mittels Beleg (Zahlungsbestätigung, Rechnung etc. zu den Trainerkosten und Belege zur Nenngeld-Förderung) glaubhaft zu machen. Der Trainerpass alleine ist nicht als Nachweis gültig. Die Belege sind auf Aufforderung des Kassiers beizubringen. (gültig ab 2021)
   

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