Wesentliche Bestimmungen
Über die Platzordnung hinaus werden durch den Vorstand des TC Hall/Schönegg weiterführende Bestimmungen festgelegt und auf dieser Seite an die Mitglieder kommuniziert. Die Mitglieder sind angehalten die wesentlichen Bestimmungen einzuhalten und mitzutragen.
- Die Vereinsbeiträge sind für das laufende Jahr gültig. Die Preise werden jeweils zur Generalversammlung am Anfang jeden Jahres festgelegt. Dabei können die Preise dem Verbraucherpreisindex (VPI 2015) angepasst werden sofern der Veränderungsprozentsatz eine Bagatellgrenze von 5% vom Referenzwert/Stichtag (August 2019) überschritten wird oder im begründeten Bedarfsfall notwendig ist. (Der Stichtag/Referenzwert wurde an die in der 69. Generalversammlung am 16. 11. 2019 des TTV beschlossenen Inflationsanpassung angeglichen)
- Die Spielzeiten bei Spielzeitbeschränkungen sind einzuhalten. Sollte nach einer Verwarnung durch den Vorstand des Vereines diese nicht eingehalten werden ist der Vorstand berechtigt die Zugangsdaten für die Onlinereservierung auf unbestimmte Zeit zu sperren. Im Härtefall ist ein Ausschluss aus dem Verein möglich.
- Die durch die Mitglieder erfolgte Reservierung im Onlinereservierungssystem ist einzuhalten. Es ist nicht möglich die personifizierte Reservierung an andere Personen zu übertragen bzw. durch andere Mitglieder oder Privatpersonen zu nutzen. Spielberechtigt sind nur die eingetragenen Personen im Reservierungssystem zur ggst. Reservierung. Sollte nach einer Verwarnung durch den Vorstand des Vereines dies nicht eingehalten werden ist der Vorstand berechtigt die Zugangsdaten für die Onlinereservierung für die betroffenen Personen auf unbestimmte Zeit zu sperren. Im Härtefall ist ein Ausschluss aus dem Verein möglich.