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TC Hall/Schönegg

IBAN: AT64 3636 2000 0015 7347

BIC: RZTIAT22362

 

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Verwendungszweck: MGB 2023 - [NAME]

 

 

Wesentliche Bestimmungen

Über die Platzordnung hinaus werden durch den Vorstand des TC Hall/Schönegg weiterführende Bestimmungen festgelegt und auf dieser Seite an die Mitglieder kommuniziert. Die Mitglieder sind angehalten die wesentlichen Bestimmungen einzuhalten und mitzutragen.

  • Die Vereinsbeiträge sind für das laufende Jahr gültig. Die Preise werden jeweils zur Generalversammlung am Anfang jeden Jahres festgelegt. Dabei können die Preise dem Verbraucherpreisindex (VPI 2015) angepasst werden sofern der Veränderungsprozentsatz eine Bagatellgrenze von 5% vom Referenzwert/Stichtag (August 2019) überschritten wird oder im begründeten Bedarfsfall notwendig ist. (Der Stichtag/Referenzwert wurde an die in der 69. Generalversammlung am 16. 11. 2019 des TTV beschlossenen Inflationsanpassung angeglichen)
  • Die Spielzeiten bei Spielzeitbeschränkungen sind einzuhalten. Sollte nach einer Verwarnung durch den Vorstand des Vereines diese nicht eingehalten werden ist der Vorstand berechtigt die Zugangsdaten für die Onlinereservierung auf unbestimmte Zeit zu sperren. Im Härtefall ist ein Ausschluss aus dem Verein möglich.
  • Die durch die Mitglieder erfolgte Reservierung im Onlinereservierungssystem ist einzuhalten. Es ist nicht möglich die personifizierte Reservierung an andere Personen zu übertragen bzw. durch andere Mitglieder oder Privatpersonen zu nutzen. Spielberechtigt sind nur die eingetragenen Personen im Reservierungssystem zur ggst. Reservierung. Sollte nach einer Verwarnung durch den Vorstand des Vereines dies nicht eingehalten werden ist der Vorstand berechtigt die Zugangsdaten für die Onlinereservierung für die betroffenen Personen auf unbestimmte Zeit zu sperren. Im Härtefall ist ein Ausschluss aus dem Verein möglich.

 

Platzordnung

1.) Spielzeit von 08.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit.

2.) Der Platzwart kann für Instandsetzungsarbeiten jederzeit die Plätze räumen. Er hat das Recht, einzelne oder alle Plätze zu sperren. Den Anordnungen des Platzwartes ist auf alle Fälle zu folgen.

3.) Die Spielperioden für Single sind jeweils 1 Stunde (55 min Spielzeit und 5 min Abziehen). Für Doppelspiele beträgt die Spielzeit 2 Stunden. Sollte der Platz nach den 2 Stunden nicht von einem anderen Mitglied belegt sein, darf natürlich weitergespielt werden. Beginn Zeiten sind zur halben oder zur vollen Stunde. Bei Doppel ist im Reservierungssystem die Spielzeit (90 oder 120 min) auszuwählen. 

4.) PLATZRESERVIERUNG: Grundsätzlich darf nur gespielt werden, wenn ein Platz über das Online-Buchungssystem reserviert wurde.  Es kann jeweils das vorliegende Buchungskontigent von max. 120 Minuten für 7 Tage im Voraus gebucht bzw. reserviert werden. 5 Minuten vor Spielbeginn müssen beide/alle Partner anwesend sein. Es darf frühestens 10 Minuten vor Beginn der Spielperiode der Platz betreten werden. Nach Ablauf der Spielperiode sind die Spieler verpflichtet ihren Platz abzuziehen und die Linien zu säubern. Die Buchung von aufeinanderfolgenden Einzelstunden sind nicht erlaubt. Bei freien Plätzen kann jederzeit ohne Buchung weitergespielt werden. Grundsätzlich sind zuerst die freien Plätze zu reservieren, d. h. wenn andere Plätze frei sind, soll nicht abgelöst werden.

5.) Die Vorstandsmitglieder haben das Recht für Turniere für einen längeren Zeitraum zu reservieren. Für Mannschaftstraining ist eine Vorreservierung über die dafür vorgesehen Accounts im Reservierungssystem möglich - es gelten die normalen Buchungsregeln für Mitglieder. Bei Mannschaftstrainings dürfen für den Zeitraum des Trainings auch Jugendliche bzw. Mitglieder mit Spielzeitbeschränkung, auch außerhalb der zeitlichen Beschränkung, spielen. Es sind die jeweiligen Namen der Teilnehmer am Mannschaftstraining im Reservierungssystem einzutragen. Es können höchstens 2 Plätze für die Dauer des Trainings reserviert werden. Die Reservierungen sind entsprechend der Anzahl der Teilnehmer am Training durchzuführen.

6.) Platz Nr. 5 - Trainingsplatz - kann ganzzeitig vom Vereinstrainer für Trainingszwecke reserviert werden. Nur in trainingsfreien Zeiten steht er den Mitgliedern für Platzreservierungen zur Verfügung.

7.) Ab 17.00 Uhr stehen die Plätze ausschließlich den Mitgliedern zur Verfügung. Sind zu den Beginnzeiten ab 17.00 Uhr freie Plätze vorhanden, so darf ausnahmsweise für Gäste gebucht werden, wenn eine Stunde vor Spielbeginn für diese reservierte Zeit noch weitere Plätze frei sind. Die Platzgebühr ist vor Spielbeginn im Tenniscafe zu bezahlen oder in den vorgesehenen Postkasten mittels beschrifteten Kuvert einzuwerfen. Die Reservierung für Gäste ist nur zeitnahe (eine Stunde vorher) möglich und wird ab diesem Zeitpunkt nur von einem Vereinsfunktionär oder dem Café-Pächter vorgenommen.

8.)
 Jugendliche bzw. Mitglieder mit Spielzeitbeschränkung sind Mo-Fr nur bis 17.00 Uhr reservierungsberechtigt. Jugendliche dürfen ab 17.00 Uhr nur dann spielen, wenn und solange ein Platz frei ist (keine Onlinebuchung möglich).

9.) Für Meisterschaftsspiele kann der Mannschaftsführer, Sportwart oder der Platzwart einzelne Plätze für die übrigen Mitglieder sperren. Diese Platzsperren müssen 12 Stunden vor Spielbeginn durch Buchung der Plätze den Mitgliedern ersichtlich gemacht werden.

10.) Die vereinseigene Ballmaschine kann von MO-FR bis 17:00 Uhr und das gesamte Wochenende reserviert und benutzt werden. Jedes Mitglied, (welcher die Ballmaschine benutzt und in Betrieb nimmt ist verpflichtet die dafür vorgesehenen Nutzungsbedingungen einzuhalten. Die Benutzung muss im Reservierungssystem eingetragen sein bzw. eingetragen werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen die Ballmaschine benützen. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

11.) 
Aus Platz- und Hygienegründen sollten Tennistaschen und andere Ausrüstungsgegenstände nicht ins Buffet mitgenommen werden bzw. auf der Terrasse „verteilt“ werden Fahrräder und Mopeds dürfen innerhalb der Tennisanlage nur auf den vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.
Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder im Bereich der gesamten Anlage dermaßen zu beaufsichtigen, dass ein ruhiger Spielbetrieb gewährleistet ist.

12.) Für Verstöße gegen die Platzordnung ist der Vorstand zuständig. Sollte in einer strittigen Momentsituation kein Vorstandsmitglied anwesend sein, so kann eine Abklärung erst im Nachhinein erfolgen. Der Vorstand hat unverzüglich nach Anhörung der Beteiligten dafür zu sorgen, dass ein eventueller Missbrauch durch den Betroffenen künftig nachhaltig unterbleibt.

13.) Über die Platzordnung hinaus festgelegte weiterführende Bestimmungen durch den Vorstand des TC Hall/Schönegg sind auf der Website des TC Hall/Schönegg einsehbar und sind gleichermaßen einzuhalten. Den Anweisungen des Vorstandes sind im Bedarfsfall Folge zu leisten.

 

Förderungen des Vereins für Mitglieder

Vereinsförderungen für Mitglieder

Es werden in der laufenden Saison von Seiten des Vereines vergünstigte Gruppentrainings für Erwachsene und Kinder angeboten. Diese werden den Mitgliedern zeitnahe bekanntgegeben zur Anmeldung. Dabei werden Erstmitgliedern der Vorzug eingeräumt. Die Teilnehmerzahl ist bei diesen Gruppentrainings begrenzt.

Die Einteilung erfolgt nach dem Prinzip First Come – First Serve.

 

Förderung für Mannschaften des TC Hall/Schönegg

Bis auf Wiederruf des Vorstandes wird ab 2022 für die Meisterschaftssaisonen den Mannschaften des TC Hall/Schönegg (ausgenommen Herren und Damen I allgemein und Jugendmannschaften) ein Betrag von 150 EUR zur Verfügung gestellt. Diese werden den jeweiligen Mannschaftsführern am Anfang der Meisterschaftssaison auf das von Ihm bekanntgegebene Konto überwiesen. Dieser hat in Abstimmung mit der Mannschaft den Verwendungszweck in der lfd. Saison festzulegen bzw. abzustimmen.

Von Seiten des Vereines werden die Lizenzgebühren des TTV für das laufende Meisterschaftsjahr in der Höhe von derzeit 20,00€ pro Erwachsenen und 10,00 € pro Kind übernommen.

 

Jugendförderung (gültig ab 2022)

Ab 2022 sind im TC Hall/Schönegg alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, welche Mitglied des TC Hall/Schönegg sind, berechtigt unter den u.a. Voraussetzungen eine Jugendförderung zu erhalten. Die Jungendförderung ist mit maximal 50,- EUR in der Förderperiode gedeckelt. Die Förderperiode entspricht der laufenden Saison. Gefördert werden bis zum o.a. Betrag alle Kosten des Mitgliedes in Bezug auf Tennis. Beispiel hierfür sind: Tennisschläger, Tennisschuhe, Bälle, Trainerkosten, Tenniskleidung, etc. Eine Prüfung und Gewährung der Auszahlung der Förderung obliegt dem Vorstand und kann auch ohne Nennung von Gründen abgelehnt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Der TC Hall/Schönegg ist nicht gebunden an Gewährung der Jugendförderung und stellt eine unverbindliche Förderung dar. 

Voraussetzung, Bedingungen und Ausbezahlung:

  • Aktives Mitglied beim TC Hall/Schönegg
  • Die Förderung wird für die Mitglieder des TC Hall/Schönegg bis zum 18. Lebensjahr (Stichtag 1. Mai des laufenden Jahres) gewährt.
  • Der Vereinsbeitrag wurde für die laufende Saison entrichtet
  • Die Einreichung und Auszahlung der Förderung bzw. Zuschusses erfolgt durch die Einreichung einer Rechnung mit Zahlungsbeleg bei Überweisungen per Kopie auf die E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Angabe des Fördernehmers (Kind) und Kontodaten für die Überweisung der Förderung. Belege für die Nenngeldförderung sind im Original an den Kassier am Ende der Saison. Einreichungen nach dem 31.12. werden nicht mehr ausgezahlt und verfallen.
  • Unrechtmäßige Einreichungen oder Vortäuschung falscher Tatsachen zum Erhalt der Förderungen werden ab dem Zeitpunkt der Erkenntnis durch den Vorstand geprüft und werden bei Verstößen durch den Vorstand geahndet.
  • Die Rechnung für das reduzierte Kindertraining des TC Hall/Schönegg ist von der Förderung ausgeschlossen

Weiters werden folgende Jugendförderungen bereitgestellt:

  • Nenngeld-Förderung für die Teilnahme an Turnieren für den TC Hall/Schönegg bis zu maximal € 100,-- in der Förderperiode. Alle Nenngelder für Kinder-/ Jugendturniere auf der Anlage des TC Hall/Schönegg sowie vereinsinterne Turniere des TC Hall/Schönegg sind frei. Der Nachweis erfolgt mittels Nenngeldbestätigungen.
  • Reduzierter Mitgliedsbeitrag (mit Spielzeitbeschränkung) € 50,- bis zum 18. Lebensjahr für Schüler

Die Bestimmungen der Jugendförderungen bis 2022 finden sie hier.

Ballmaschine - Slingerbag des TC Hall/Schönegg

 

Wir besitzen seit der Saison 2021 eine neue Tennisballmaschine - Slinger Bag, welche durch unsere Mitglieder angemietet werden können.

 

Eine Reservierung ist über das Platzreservierungsystem möglich.

Die Situierung der Ballmaschine kann im Cafe oder vom Vorstand erfragt werden.

 

 

Kosten pro angemieteter Stunde belaufen sich auf EUR 7,- und sind vor Benutzung im Tenniscafe zu bezahlen oder in den vorgesehenen Postkasten mittels beschrifteten Kuvert einzuwerfen. Eine Überweisung auf das Konto: IBAN: AT64 3636 2000 0015 7347 ist auch möglich.

 

Unsere Mitglieder können die Ballmaschine MO-FR bis 17:00 Uhr und das gesamte Wochenende reservieren. Unsere Mitglieder können die Ballmaschine im Reservierungssystem (Ballmaschine Slingerbag) buchen. Nach 17:00 Uhr von Mo-Fr ist ein Training mit der Ballmaschine nicht erlaubt. Ausnahmen sind Mannschaftstrainings oder Trainings mit dem Trainer. Die Reservierung ist auf eine Stunde begrenzt. 

 

Jedes Mitglied, welcher die Ballmaschine benutzt und in Betrieb nimmt stimmt automatisch den Nutzungsbedingungen, welche auch in ausgedruckter Form der Slingerbag beiliegen, zu und ist verpflichtet diese einzuhalten.

 

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass Kinder unter 12 Jahren nur unter Aufsicht eines Erwachsenen die Ballmaschine benützen dürfen.

 

Wir wünschen euch viel Spaß beim Training.

 

Eurer Vorstand

 

 

https://webshop.dunlopsports.eu/

Anleitungsvideo Deutsch

 

Anleitungsvideo Englisch mit Untertitel (offiziell)

 

 

 

 

Jugendförderung bis 2020

  • Für Mitglieder: 15 % Förderung der Trainerkosten bei Training in der Gruppe
  • Nenngeld-Förderung für die Teilnahme an Turnieren bis zu maximal € 150,-- p.a.
  • Wintertraining in der Halle: zusätzlich zur Förderung der Trainerkosten, Kostenbeitrag zur Platzgebühr
  • Koordinations- und Konditionstraining im Winter in der Volksschule Schönegg - Förderung durch die Stadtgemeinde Hall
  • Reduzierter Mitgliedsbeitrag (mit Spielzeitbeschränkung) € 50,- bis zum 18. Lebensjahr für Schüler
  • Voraussetzung: Mitglied beim TC Hall/Schönegg & Mannschaftsspieler des TC Hall/Schönegg (sofern eine leistungsgerechte Mannschaft vom Verein gestellt werden kann) & Bei einer Teilnahme an Tiroler oder österreichischen Meisterschaften, muss der Spieler für den TC Hall/Schönegg spielen.

Abrechnung der Förderungen für die Jugendförderung bis 2020 – Stichtag bis 31.03.2020 sind bis spätestens 30.08.2020 beim Kassier mit den Originalbelegen / Trainerpass einzureichen bzw. zu übergeben. Einreichungen nach dem 30.08.2020 für die Jugendförderung bis 2020 werden nicht mehr ausbezahlt und verfallen.

 

Jugendförderung (bis 2022)

  • 20 % Förderung für Mitglieder des TC Hall/Schönegg von den Trainerkosten bei Training in der Gruppe. Der Zuschuss wird bis max. 150 EUR in der Förderperiode begrenzt. 50% des Zuschusses bzw. Förderung werden als Gutschein für das Cafe „Das Schönegg“ vergütet. Eine Barablöse ist ausgeschlossen.
  • Nenngeld-Förderung für die Teilnahme an Turnieren bis zu maximal € 100,-- in der Förderperiode. Alle Nenngelder für Kinder-/ Jugendturniere auf der Anlage des TC Hall/Schönegg sowie vereinsinterne Turniere des TC Hall/Schönegg sind frei und werden durch den Verein entrichtet.
  • Reduzierter Mitgliedsbeitrag (mit Spielzeitbeschränkung) € 50,- bis zum 18. Lebensjahr für Schüler
  • Koordinations- und Konditionstraining im Winter in der Volksschule Schönegg - Förderung durch die Stadtgemeinde Hall 
  • Die Förderperiode beginnt mit 01.April des lfd. Jahres und endet mit 31. März des Folgejahres.
  • Die Einreichung und Auszahlung der Förderung bzw. Zuschusses erfolgt durch Übergabe des Trainingspasses und Belege im Original für die Nenngelder an den Kassier zur Generalversammlung, jedoch spätestens bis 30.04. für die vorangegangene Förderperiode. Einreichungen nach dem 30.04. werden nicht mehr ausgezahlt und verfallen.
  • Die Förderung wird für die Mitglieder des TC Hall/Schönegg bis zum 18. Lebensjahr (Stichtag 1. Mai des laufenden Jahres) gewährt.

  Voraussetzung:

  • Aktives Mitglied beim TC Hall/Schönegg
  • Mannschaftsspieler in allen Mannschaften in der laufenden Saison und darauffolgenden Saison, beginnend mit der Saison 2020 (sofern eine leistungsgerechte Mannschaft vom Verein gestellt werden kann)
  • Bei Teilnahme an Tiroler oder österreichischen Meisterschaften bzw. Turnieren, muss der Spieler für den TC Hall/Schönegg spielen.
  • Verpflichtende Teilnahme an der Vereinsmeisterschaft und an Turnieren des TC Hall/Schönegg, Ausnahmen bzw. keine Teilnahme nur in begründeten Fällen und mit Zustimmung des Vereinsvorstandes
  • Keine Teilnahme an geförderten Anfängerkursen des TC Hall/Schönegg
  • Die Kosten sind mittels Beleg (Zahlungsbestätigung, Rechnung etc. zu den Trainerkosten und Belege zur Nenngeld-Förderung) glaubhaft zu machen. Der Trainerpass alleine ist nicht als Nachweis gültig. Die Belege sind auf Aufforderung des Kassiers beizubringen. (gültig ab 2021)

Sie wollen als Gast bei uns spielen?

Der TC Hall/Schönegg freut sich gerne über Ihren Besuch bzw. wenn Sie den Tennissport bei uns ausüben möchten.

Unsere Mitglieder können mit Gästen MO-FR bis 17:00 Uhr und das gesamte Wochenende spielen. Dafür können unsere Mitglieder die Reservierungen durchführen. Nach 17:00 Uhr sind Gäste nur zugelassen wenn 1 Stunde vor Spielbeginn noch weitere Plätze frei sind. Eine Reservierung zu diesen Zeiten ist nur zeitnahe (eine Stunde vorher) über das Cafe oder über den Vorstand möglich. 

Der TC Hall/Schönegg ist verpflichtet den Spielbetrieb zu dokumentieren. Daher, wenn Sie als Gast bei uns spielen möchten, können Sie die Mitglieder des Vorstandes kontaktieren, welcher Ihnen einen Platz reserviert. Dabei sind die Namen der jeweiligen Gastspieler/-innen bitte bekanntzugeben. Es ist natürlich weiterführend die Platzordnung einzuhalten. Eine Reservierung ist auch über das Tenniscafe möglich. 

Die Platzgebühr ist vor Spielbeginn im Tenniscafe zu bezahlen oder in den vorgesehenen Postkasten mittels beschrifteten Kuvert einzuwerfen. Eine Überweisung auf das Konto: IBAN: AT64 3636 2000 0015 7347 ist auch möglich.

Sollten Sie noch Fragen haben hilft Ihnen der Vorstand gerne weiter.

   

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